EMDR ist eine traumabearbeitende Psychotherapiemethode, welche die Behandlung traumatisierter Menschen erheblich verbessert.

Trauma ist ein überwältigendes Ereignis und wird so erlebt, als bedrohe es das Leben. Traumatische Reaktionen entstehen dann, wenn Handeln keine Wirkung und keinen Nutzen mehr bringt. Es scheint keinen Ausweg mehr zu geben. Wenn weder Verteidigung noch Flucht möglich ist, kann der Mensch diese Situation nur noch überleben.

Nach einem Trauma kann es zum so genannten "Sprachlosen Entsetzen“ kommen, das heißt in der rechten Hirnhälfte werden Bilder prozessiert, die der/die Traumatisierte vor Augen hat, während das Sprachzentrum aktiv unterdrückt wird. Dadurch kann das Geschehene so nicht in Worte gefasst werden, wodurch nachfolgend eine Verarbeitung des Erlebten erschwert wird.

Ich sorge für einen klar strukturierten Ablauf, der einen sicheren Rahmen bietet.

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Dadurch wird es dem Klienten/der Klientin möglich, sich dem auslösenden Ereignis anzunähern, ohne von den belastenden Gefühlen überflutet zu werden.

Alternierende beidseitige Sinnesreize wie etwa von mir geleitete Augenbewegungen, Antippen der Hände, Schnippen mit den Fingern und ähnliches bringen die Verarbeitung und Integration traumatischer Erfahrungen neu in Gang und führen sie zu Ende.

Anwendungsgebiete:
Ursprünglich getestet und entwickelt für die effiziente Bearbeitung von traumatischen Erlebnissen, hat es inzwischen eine Vielzahl von Anwendungen erfahren - insbesondere in der effizienten Behandlung von Angst- und Selbstwertstörungen, Panikattacken, Phobien und Leistungsblockaden.

Bei Lebenskrisen, wie Verlusten oder Trennungen, Arbeitsplatzverlust oder Mobbingsituationen können frühere Traumatisierungen (Unfälle, Gewalterfahrungen, etc.) wiederaufleben und sogar die aktuelle Krise verschärfen.

Im therapeutischen Gespräch wird daher die spezifische Problematik erhoben, die Bedürfnisse abgeklärt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

 

Die Krankenkasse leistet einen Kostenzuschuss von € 21.80 pro Sitzungseinheit (50 min). Voraussetzung ist ein Antrag, der eine psychotherapeutische Behandlung laut Sozialversicherungsgesetz bestätigt.