
Trauma ist ein überwältigendes Ereignis und wird so erlebt, als bedrohe es das Leben. Traumatische Reaktionen entstehen dann, wenn Handeln keine Wirkung und keinen Nutzen mehr bringt. Es scheint keinen Ausweg mehr zu geben. Wenn weder Verteidigung noch Flucht möglich ist, kann der Mensch diese Situation nur noch überleben.
Durch die überwältigende Erfahrung (nicht das Ereignis!) ist ein Anteil der Persönlichkeit im Augenblick höchster Gefahr steckengeblieben, die Raum/Zeitwahrnehmung ist eingefroren. Der Körper hat die Bedrohung verinnerlicht. Selbst wenn keine wirkliche Gefahr besteht, löst er die Reaktion auf Bedrohung immer wieder aus. Es kommt zu anhaltenden Änderungen in der körperlichen Erregung, den Gefühlen und Emotionen, dem Denken, dem Gedächtnis und dem Verhalten der Person.
Deshalb wird ein Trauma nicht als eine Krankheit angesehen, sondern als Reaktion des Organismus, vor allem des Nervensystems.
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In der somatischen Traumaarbeit ist es nicht notwendig, das Trauma zu erinnern. Wir arbeiten mit den Auswirkungen von Schock und Trauma. Der Zugang zur Heilung geschieht über die körperlichen Symptome und die Nutzbarmachung der in ihnen gespeicherten Energie.
Über den Körper wird die Verbindung zu vorhandenen Ressourcen wiederhergestellt und die natürlichen Grenzen und Reflexe wieder aufgebaut. Ich schaffe im therapeutischen Prozess den Raum, dass der Körper den steckengebliebenen, unvollständigen Prozess zur Traumaverarbeitung zu Ende bringt und dadurch heilen kann.
Ereignisse, die Trauma auslösen können:
- Unfälle, medizinische Behandlungen, operative Eingriffe, Abtreibungen
- Gewalterfahrungen als Opfer/Zeuge, Überfälle, Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, psychische Gewalt durch Bestrafungsrituale, Demütigung, Abwertung, seelischer Missbrauch
- Verlust einer nahe stehenden Person durch Tod, Trennung
- Naturkatastrophen, Krieg, Folter, Verlust der Heimat, Vertriebenenschicksal, politische Verfolgung
Die Krankenkasse leistet einen Kostenzuschuss von € 21.80 pro Sitzungseinheit (50 min). Voraussetzung ist ein Antrag, der eine psychotherapeutische Behandlung laut Sozialversicherungsgesetz bestätigt.
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